Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Autor: Michael Häfelinger
Veröffentlicht am: 15. Juli 2013
Kategorie: Personal, Rechtliches

Mit einem Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) können (und müssen) Unternehmen eine professionell begleitete Wiedereingliederung eines länger erkrankten Mitarbeiters realisieren. Das Ziel ist, Mitarbeitern den Beruf und Unternehmen den Mitarbeiter zu erhalten.

1. Wann sollte sich ein Unternehmen für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement interessieren?

Wenn Mitarbeiter oft oder längerfristig ausfallen, ist das gerade für kleine und mittlere Unternehmen meist ein Problem. Finanziell bedeutet das Lohnfortzahlungen (v.a. Unternehmen mit mehr als 30 Mitarbeitern), Umsatzausfall und Kosten der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Schwerer wiegen aber oft der Verlust der Erfahrung, Überblick, Kompetenzen und Verbindungen.

Insofern haben die Unternehmen ein großes Interesse daran, alles zu unternehmen, was einen schnellen Wiedereinstieg in den aktiven Arbeitsprozess ermöglicht, beziehungsweise hilft einer erneuten Erkrankung vorzubeugen.

2. Die unternehmerische Pflicht

Durch das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind alle Arbeitgeber zur Einführung eines so genannten „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ für längerfristig erkrankte Beschäftigte verpflichtet. Die Vorschrift bestimmt, dass der Arbeitgeber bei allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen (42 Wochentage) oder wiederholt krank sind (30 Arbeitstage), Möglichkeiten klärt, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das BEM ist ein Ausdruck der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers den Beschäftigten gegenüber. Ob ein BEM durchgeführt wurde, ist auch in Bezug auf krankheitsbedingte Kündigungen relevant.

3. Die Unterstützung durch die BEM-Beratungsstelle

Die Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen sind in der Regel Geschäftsführer, keine Gesundheitsexperten. Sie haben oft weder das erforderliche Fachwissen noch die Zeit, sich um die Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Dazu kommt, dass Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, über die Art ihrer Erkrankung Auskunft zu geben. In vielen Fällen wird der Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber (und den anderen Mitarbeitern) nicht über seine Krankheit sprechen wollen, weil Krankheiten stigmatisiert sind (z.B. Psychische Erkrankungen, AIDS, Sucht). In größeren Unternehmen übernimmt die Rolle des Unterstützers des Betroffenen idealerweise eine kompetente eigenständige Stelle, die speziell für das BEM eingerichtet wurde. Diese wird innerbetrieblich vom Betriebsrat, der Schwerbehindertenvertetung, dem betriebsärztlichen Dienst und der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt.

In kleinen und mittleren Unternehmen sind diese Strukturen entweder gar nicht vorhanden oder zeitlich stark eingeschränkt. Hier müssen exerne Unternehmen uzr Unterstützung herangezogen werden.

4. Wie funktioniert ein Betriebliches Eingliederungsmanagement?

In den Gesprächen mit der BEM-Beratungsstelle wird mit dem Mitarbeiter ein Maßnahmenplan erarbeitet. Dessen Ziel ist es, den notwendigen Hilfebedarf zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder zur Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit gemeinsam zu ermitteln.

Das BEM findet ausschließlich auf freiwilliger Basis, also nur mit Einwilligung des Betroffenen statt. Alle Maßnahmen des BEM geschehen nur in Absprache mit den Betroffenen und dem Ansprechpartner der BEM-Beratungsstelle. Ein BEM-Verfahren kann zu jedem Zeitpunkt auf Wunsch des Betroffenen beendet werden.

5. Was sind mögliche Ergebnisse?

Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit so weit möglich herzustellen und eine erneute Erkrankung zu verhindern. Neben der gesundheitsbezogenen Betreuung gehören dazu sehr oft auch Veränderungen am Arbeitsplatz (z.B. Arbeitszeit, Inhalte, Hilfsmittel). Im Idealfall gelingt es eine für Mitarbeiter und Unternehmen zufriedenstellende Lösung zu finden, wie der Mitarbeiter seine Arbeitskraft im Unternehmen erhalten kann. Der Mitarbeiter erhält seinen Arbeitsplatz, die Unternehmen erhalten ihre Arbeitskraft und gewinnen Planungssicherheit.

Ein BEM kann aber auch scheitern. Schnell fortschreitende Krankheiten wie z.B. manche Krebs-Arten erlauben es nicht mehr, dass ein Mitarbeiter zurückkehren kann. Auch wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber nicht darüber unterrichten möchte, wird dem Arbeitgeber auf diese Weise verlässlich gespiegelt, dass dies nicht möglich ist und das BEM folglich gescheitert ist. Aber auch in diesem Fall gewinnen alle Betroffenen Handlungssicherheit.

6. Was kostet ein BEM  und wer trägt die Kosten?

Die Kosten des Verfahrens trägt der Arbeitgeber. Was die Wiedereingliederung eines Mitarbeiters kostet, hängt von den Krankheiten und deren individuellen Verläufen ab. Deshalb sind sind sie im Voraus nur schwer zu beziffern. Viele Gesundheitsleistungen werden durch die Kassen zumindest unterstützt, Anpassungen des Arbeitsplatzes bspw. aber nur eingeschränkt.

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