Neue Regelung beim Gründercoaching Deutschland

Autor: Michael Häfelinger
Veröffentlicht am: 3. Januar 2015
Kategorie: Allgemein

Die Neuregelung beim Gründercoaching zeigt Konturen. Nachdem das KfW Gründercoaching schon mehrmals verlängert wurde , wurde jetzt zum 01.05.2015 das Inkraftttreten einer neuen Richtlinie verkündet. Es wird also weitergehen, Details sind aber noch offen. Bis dahin greift die alte Regelung.

Das neue Gründercoaching Deutschland ab 01.05.2015

Ab 1.5.2015 bis zum Ende der Förderperiode 2020 wird das Gründercoaching Deutschland allen Gründern in den ersten zwei (statt bisher fünf) Jahren nach der Gründung zur Verfügung stehen. Junge Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung können ab dem 01.05.2015 eine Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Beide Programme werden derzeit gestaltet und ich werde Sie hier im Blog stets über die neuesten Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Regelung bis zum 30.04.2015

Bis 30.4.2015 können wie gehabt Gründerinnen und Gründer bis zu fünf Jahren nach der Gründung das KfW Gründercoaching Deutschland über die Regionalpartner beantragen. Aufgrund der hohen Nachfrage sind allerdings die Mittel weitestgehend ausgeschöpft. Das führt dazu, dass Zusagen in den neuen Bundesländern (75% Förderung) zunächst ausgesetzt werden. In Berlin und den alten Bundesländern können Anträge weiterhin gestellt werden. Bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel werden diese Anträge bei Erfüllung der Förderkriterien bewilligt.

Für weitere Fragen rund um die Förderprogramme stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

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