Coaching und Beratung in der Corona-Krise

Autor: Michael Häfelinger
Veröffentlicht am: 5. Januar 2021
Kategorie: Allgemein, Angebotene Beratungsleistungen, Corona

In der aktuellen Corona-Krise stellt sich die Frage, ob und wie Coachings und Beratungen durchgeführt werden können. Ich habe gute Erfahrungen mit Online-Besprechungen gemacht – dennoch können sie nicht alles ersetzen. Nach den Informationen der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSV) können insbesondere 1:1-Sitzungen persönlich stattfinden – wenngleich wir hier gemeinsam Infektions-Risiko und Beratungsbedarf gegeneinander abwägen sollten.

Nicht erst seit der Corona-Krise führe ich regelmäßig und umfassend online Coachings und Beratungen durch. Die Begleitungen sind damit jederzeit unproblematisch und auch umfassend möglich. Die Erfahrung zeigt, dass sehr viel organisiert und erledigt werden kann. Wo das möglich ist, sollten wir in Zeiten des Lockdowns auf die digitale Variante ausweichen.

Dennoch: Es ist nicht das Gleiche. Beziehungs- und Vertrauensaufbau, persönliche Themen und Emotionalität sind durch das Medium massiv beeinträchtigt – und manchmal auch für unternehmerische Entscheidungen oder bspw. Konfliktbewältigungen unerlässlich. In so einem Gespräch und bei Kennenlern-Terminen plädiere ich für persönliche Treffen.

Als Richtline für Beratungen und Coachings orientiere ich mich an den folgenden Informationen der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSV) (https://www.dgsv.de/coronavirus/faq/).

Aktuell gilt die der Corona-Schutzverordnung der Bundesregierung vom 13.12.2020 (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724) sowie die entsprechenden Verordnungen für Berlin vom 22.12.2020 (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung) und Brandenburg vom 18.12.2020 (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/verordnungen).

Aus den dort beschriebenen Einschränkungen lassen sich nach Einschätzung des DGSV noch nicht direkt Änderungen für Durchführung von beruflichen Beratungen und Coachings ableiten. Berufliche Beratungen wurden darin nicht explizit geregelt.

Die DGSV spricht nach aktuellem Kenntnisstand die folgend aufgelisteten Empfehlungen aus:

  • „Einzelsitzungen können auch unter den Bedingungen der Kontaktsperre als 1 zu 1 -Setting stattfinden.
  • Teamsitzungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die auch räumlich zusammen arbeiten, gelten als Arbeitssetting wie z.B. auch Dienstbesprechungen, Konferenzen u.ä. und können stattfinden; sie gelten als „Arbeit“ und nicht als „Veranstaltung“ im Sinne der Verlautbarungen der Bundesregierung. Der Grundgedanke dabei ist, dass hier nicht Menschen zusammengeführt werden, die ansonsten keinen Kontakt zueinander hätten, sondern Arbeitssitzungen / Supervisionssitzungen stattfinden, die zum normalen, professionellen Arbeitsgeschehen gehören. (…) Nach den Verordnungen vom November 2020 ist davon auszugehen, dass während der Sitzung eine Maskenpflicht – zumindest für diejenigen, die nicht zum „Team“ gehören (also den externen Berater oder Coach, Anm. d. Autors) – besteht. Ob das für den ganzen Sitzungsverlauf gilt oder nur in den Zeiten, in denen die Sitzplätze verlassen werden, ist nicht definiert.
  • Gruppensitzungen, in denen Menschen zusammenkommen, die im Alltag räumlich nicht miteinander arbeiten, sind hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit nicht eindeutig (z.B. Sitzung von Gruppen von Führungskräften oder auch Teams, die im Alltag räumlich getrennt arbeiten). Es ist in diesen Fällen unklar, wie die Aufsichtsbehörden Vorort eine solche Sitzung bewertet, da nicht allen Ordnungsbehörden klar ist, wie das Thema „Supervision und Coaching“ zu kategorisieren ist. Nach den aktuellen Erlassen der Länder könnte eine spezifische Genehmigung jedoch erreicht werden.“

 

Konkret heißt das für meine Beratungen und Coachings in den Zeiten des harten Lockdowns:

  • Wo digitale Formate möglich sind, sollten wir sie einsetzen.
  • Erstgespräche und emotionale Gespräche mache ich weiterhin als persönliche Gespräche möglich. Teamsitzungen mit persönlicher Anwesenheit sind unter Einschränkungen möglich, Gruppensitzungen nicht.
  • Bei Krankheitssymptomen jedweder Art bitte ich um Absage des Termins – auch kurzfristig.
  • Wenn Treffen persönlich stattfinden, werden selbstverständlich die AHA-Regeln eingehalten. Es wird regelmäßig gelüftet.
  • Auf die Maske kann nur bei Einhaltung der Abstandregeln verzichtet werden. Diese einzuhalten ist in den Räumen aber gut möglich.
  • Und sonst verhalten wir uns im Rahmen der Möglichkeiten vernünftig.

Damit kommen wir hoffentlich gut durch die Krise – und dennoch unternehmerisch weiter 😉 !

 

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