Beratungsförderung für kleine und mittlere Bestandsunternehmen
Unter dem Dach des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut.
Das Programm sieht Beratungsförderung vor für
- Junge Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung
- kleine und mittlere Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter
Wer wird gefördert?
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an (fast) alle kleinen und mittleren Unternehmen – Gewerbe und freie Berufe – bis zum zweiten Jahr nach der Gründung als „junge Unternehmen“, darüber hinaus als Bestandsunternehmen.
Ausgeschlossene Branchen
Zu beachten ist allerdings, das folgende Gründungen unabhängig vom Beratungsbedarf nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Nicht geförderte Beratungen
Nicht gefördert werden Beratungen, die (neben einigen anderen Auschlusskriterien)
- mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
- sich überwiegend um Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten drehen
- überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
- Marketing von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Was wird inhaltlich gefördert?
Die Beratung junger Unternehmen kann im Rahmen von zwei Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen
- Spezielle Beratungen
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.
Allgemeine Beratungen
Unter „Allgemeinen Beratungen“ können Beratungen zu allen Themen der Unternehmensführung – d.h. wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen – gefördert werden.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die von
- Frauen oder
- Migrantinnen oder Migranten oder
- Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung
geführt werden und/oder zur
- besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- Fachkräftegewinnung und -sicherung
- Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
- Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
beitragen.
Wie lange wird gefördert?
Den Beratungen liegt ein Förderzeitraum von maximal 6 Monaten zugrunde. Innerhalb dieser Frist muss die Beratung durchgeführt und abgerechnet werden. Werden dei Beratungskosten nicht ausgeschöpft, können erneute Anträge bis zur gesamten Bemessungsgrundlage gestellt werden.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Junge Unternehmen bis zwei Jahre können Beratungskosten bis 4.000 Euro fördern lassen, ältere bis 3.000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei am Standort des Unternehmens.
Alter des Unternehmens
Bemessungsgrundlage
Fördersatz*
maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
bis zwei Jahre nach Gründung
4.000 Euro
80 %
3.200 Euro
60 %
2.400 Euro
50 %
2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro
80 %
2.400 Euro
60 %
1.800 Euro
50 %
1.500 Euro
* Fördersatz: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50
Michael Häfelinger als Ihr gelisteter Berater
Ich habe das Prüfverfahren der BAFA durchlaufen und bin bei der BAFA unter der Berater-Nummer 130058 gelistet (diese Berater-Nummer benötigen Sie bei der Antragstellung).
Welche Formalitäten sind zu erfüllen?
Antrag stellen
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Für Berlin sind das:
Für Berlin
Für Brandenburg
alle Gewerbetreibenden
und freie Berufe
IHK Berlin
Fasanenstraße 85
Angelika Bauer
030 31510‐284
angelika.bauer@berlin.ihk.de
oder
Bund deutscher Selbstständigen
BDS/DGV Landesverband Berlin e.V.
Karl-Liebknecht-Str. 34
10178 Berlin
Arnim Roever
030/609889564 Regionalpartner@bdsberlin.de
oder
Unternehmens- und Arbeitgeberverband für
Großhandel- und Dienstleistungen e.V. (AGD)
Kurfürstendamm 96
10709 Berlin
Tel.: +49 30 308 / 311 – 411
info@agdonline.de
Lokale IHKs
(bitte hier suchen)
oder
Wirtschaftsförderung Brandenburg
Friedrich-Engels-Straße 103
14473 Potsdam
Ulrike Wohlert
Tel.: 0331 / 704457 – 2936
Ulrike.wohlert@wfbb.de
oder hier schauen
für Unternehmen des
Hotel- und Gaststättengewerbes
DEHOGA Berlin
René Kienker
Keithstr. 6
10787 Berlin
Fon: 030/31804819
rene.kienker@dehoga-berlin.de
DEHOGA Brandenburg
Olaf Lücke
Schwarzschildstr. 94
14480 Potsdam
Fon: 0331/862368
luecke@dehoga-brandenburg.de
Handwerksbetriebe
Handwerkskammer Berlin
Blücherstr. 66
10961 Berlin
Handwerkskammer Potsdam
Michael
Burg
03313703170
michael.burg@hwkpotsdam.de
Handwerkskammer Cottbus
Anja Kappa
03557835159
kappa@hwk-cottbus.de
Handwerkskammer Frankfurt/Oder
Astrid Köbsch
03355619120
astrid.koebsch@hwk-ff.de
Abschlussunterlagen einreichen
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung der Rechnung nachweisen (mit einem Kontoauszug (!), kein Überweisungsbeleg). Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss (vgl. Tabelle oben).
Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und EU-KMU-Erklärung
- der Beratungsbericht des Beraters
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils
- junge Unternehmen zusätzlich: Nachweis über Informationsgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner
Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an (fast) alle kleinen und mittleren Unternehmen – Gewerbe und freie Berufe – bis zum zweiten Jahr nach der Gründung als „junge Unternehmen“, darüber hinaus als Bestandsunternehmen.
Ausgeschlossene Branchen
Zu beachten ist allerdings, das folgende Gründungen unabhängig vom Beratungsbedarf nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Nicht geförderte Beratungen
Nicht gefördert werden Beratungen, die (neben einigen anderen Auschlusskriterien)
- mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
- sich überwiegend um Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten drehen
- überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
- Marketing von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Die Beratung junger Unternehmen kann im Rahmen von zwei Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen
- Spezielle Beratungen
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.
Allgemeine Beratungen
Unter „Allgemeinen Beratungen“ können Beratungen zu allen Themen der Unternehmensführung – d.h. wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen – gefördert werden.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die von
- Frauen oder
- Migrantinnen oder Migranten oder
- Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung
geführt werden und/oder zur
- besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- Fachkräftegewinnung und -sicherung
- Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
- Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
beitragen.
Den Beratungen liegt ein Förderzeitraum von maximal 6 Monaten zugrunde. Innerhalb dieser Frist muss die Beratung durchgeführt und abgerechnet werden. Werden dei Beratungskosten nicht ausgeschöpft, können erneute Anträge bis zur gesamten Bemessungsgrundlage gestellt werden.
Junge Unternehmen bis zwei Jahre können Beratungskosten bis 4.000 Euro fördern lassen, ältere bis 3.000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei am Standort des Unternehmens.
Alter des Unternehmens |
Bemessungsgrundlage |
Fördersatz* |
maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen |
4.000 Euro | 80 % | 3.200 Euro |
60 % | 2.400 Euro | ||
50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen |
3.000 Euro | 80 % | 2.400 Euro |
60 % | 1.800 Euro | ||
50 % | 1.500 Euro |
* Fördersatz: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50
Ich habe das Prüfverfahren der BAFA durchlaufen und bin bei der BAFA unter der Berater-Nummer 130058 gelistet (diese Berater-Nummer benötigen Sie bei der Antragstellung).
Antrag stellen
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Für Berlin sind das:
Für Berlin |
Für Brandenburg |
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alle Gewerbetreibenden |
IHK Berlin oder Bund deutscher Selbstständigen oder Unternehmens- und Arbeitgeberverband für |
Lokale IHKs oder Wirtschaftsförderung Brandenburg oder hier schauen
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für Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes |
DEHOGA Berlin René Kienker Keithstr. 6 10787 Berlin Fon: 030/31804819 rene.kienker@dehoga-berlin.de |
DEHOGA Brandenburg |
|
Handwerksbetriebe |
Handwerkskammer Berlin |
Handwerkskammer Potsdam Handwerkskammer Cottbus Handwerkskammer Frankfurt/Oder |
Abschlussunterlagen einreichen
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung der Rechnung nachweisen (mit einem Kontoauszug (!), kein Überweisungsbeleg). Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss (vgl. Tabelle oben).
Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
- ein ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und EU-KMU-Erklärung
- der Beratungsbericht des Beraters
- die Rechnung des Beratungsunternehmens und
- der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils
- junge Unternehmen zusätzlich: Nachweis über Informationsgespräch mit dem regionalen Ansprechpartner
Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.