Unternehmenswertbestimmung (II) – Ertragswert

Autor: Michael Häfelinger
Veröffentlicht am: 3. Juli 2012
Kategorie: Finanzen und Finanzierung

Nach dem letzten Beitrag zum Substanzwert wird hier nun als ein weiteres Verfahren der Unternehmenswertbestimmung der Ertragswert vorgestellt. Er bemisst den Wert eines Unternehmens an den zukünftigen Erträgen und bildet so etwas wie einen Marktwert ab.

Idee

Für die Bestimmung des Unternehmens nach einem Ertragswertverfahren gibt es viele im Detail sehr verschiedene Ansätze. Gemeinsam ist ihne jedoch die Idee, das Unternehmen aus Anlegersicht zu betrachten und sich zu fragen bis zu wecher Höhe sich ein Investment lohnen würde. Die Verfahren folgen deshalb der Idee, die zukünftig realisierbaren Gewinne einer alternativen Anlagemöglichkeit gegenüber zu stellen um sicherzustellen, dass sich das Engagement finanziell lohnt.

Vorgehen

Um den Ertragswert zu bestimmen, wird in mehreren Schritten vorgegangen:

  1. Planung der erzielbaren Gewinne
  2. Ermitteln des Barwerts der Gewinne zum heutigen Tag (Diskontierung)
  3. Ableitung des Unternehmenswertes als Darlehenssumme, für das die Gewinne ein angemessene Rendite darstellen.

1. Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung erfolgt meist in einem klassischen Businessplan, in dem auf der Basis der vergangenen Jahre eine realistische Planung entwickelt wird. Eine einfache Fortschreibung der Zahlen aus der Vergangenheit ist allerdings zu begründen. D.h. es gilt qualitativ zu prüfen, ob die Entwicklung wie bisher weiter gehen wird, oder ob es gute Gründe gibt, warum die Prognose nach oben oder unten abweicht.

Wichtig dabei: Nicht der in einer (voraussichtlichen) Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Gewinn ist maßgebend, sondern es ist der um den kalkulatorischen Unternehmerlohn und außerordentliche Faktoren bereinigte Gewinn zu ermitteln.

Eine Gewinnbestimmung könnte also folgendermaßen aussehen:

Gewinn Unternehmer­lohn Gewinn nach Entlohnung
1. Jahr 180 T€ 100 T€ 80 T€
2. Jahr 200 T€ 100 T€ 100 T€
3. Jahr 220 T€ 100 T€ 120 T€
4. Jahr 240 T€ 100 T€ 140 T€
5. Jahr 250 T€ 100 T€

150 T€

2. Ermittlung des Barwerts (Diskontierung)

Eine Zahlung in der Zukunft hat auf den heutigen Tag gerechnet einen geringeren so genannten Barwert. Der Faktor, mit dem ein zuküntiger Gewinn abgezinst (diskontiert) wird mit der Anzahl der Jahren immer geringer.

Ausgangspunkt für den anszustzenden Diskontfaktor sind sichere Anlagen. Dazu wird häufig ein Risikozuschlag angesetzt. z.B. von der Stabilität der Branche abhängig ist.

Bei einem Diskontierungssatz R von 10% ergeben sich für unser Beispiel folgende Rechnung:

Gewinn nach Entlohnung Diskontierungssatz1/(1+R)n Barwert
1. Jahr (n=1) 80 T€ 1 / 1,10 = 0,91 73 T€
2. Jahr (n=2) 100 T€ 1 / 1,21 = 0,83 83 T€
3. Jahr (n=3) 120 T€ 1 / 1,33 = 0,75 90 T€
4. Jahr (n=4) 140 T€ 1 / 1,46 = 0,68 95 T€
5. Jahr (n=5) 150 T€ 1 / 1,61 = 0,62 93 T€
SUMME 434 T€
Durchschnitt 87 T€

3. Bestimmung des Unternehmenswerts

Die Idee ist nun, den durchschnittlichen diskontierten Gewinn als Rendite des Unternehmens zu verstehen. Für einen Investor wäre die Investition also maximal in der Höhe interessant, die ihm diese Rendite bei einer anderen vergleichbar sicheren Anlageform eintrüge. Auch hier wird deshalb als Zinssatz der einer sicheren Kapitalanlage um einen Risikoaufschlag ergänzt. Wenn wir hier von ingesamt 15% Zins und Risikoausgleich ausgehen, wäre damit eine Anlage von 580 T€ (=100%) für einen Investor interessant.

Diese 580T€ sind dann der nach Ertragswertmethode bestimmte Unternehmenswert.

Schreibe einen Kommentar