Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer

Freitag, den 15. Juni 2018 von Michael Häfelinger

Immer wieder tritt nach der Gründung von Kapitalgesellschaften die Frage nach der Sozialversicherungspflicht der (Gesellschafter-)Geschäftsführer auf. Voraussetzung für die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist die „Unternehmereigenschaft“. Diese ist nur nur dann gegeben, wenn der Geschäftsführer auf alle unternehmerischen Entscheidungen entscheidenden Einfluss hat.

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