Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer
Immer wieder tritt nach der Gründung von Kapitalgesellschaften die Frage nach der Sozialversicherungspflicht der (Gesellschafter-)Geschäftsführer auf. Voraussetzung für die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ist die „Unternehmereigenschaft“. Diese ist nur nur dann gegeben, wenn der Geschäftsführer auf alle unternehmerischen Entscheidungen entscheidenden Einfluss hat.