Mindestlohn

Autor: Michael Häfelinger
Veröffentlicht am: 5. Januar 2015
Kategorie: Personal

Seit 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde. Die Regelungen und Folgen für die Unternehmen sind hier dargestellt.

Geltungsbereich des Mindestlohns

Der Mindestlohn steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern zu, die mindestens 18 Jahre alt und voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Das gilt auch für Minijobber. Auch ausländische Arbeitnehmer erhalten natürlich den Mindestlohn, wenn sie innerhalb Deutschlands beschäftigt werden. Der Mindestlohn gilt ebenfalls für Praktikanten, wenn sie während des Studiums oder der Ausbildung ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von länger als drei Monaten absolvieren. Das gilt auch für Praktika nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Es gibt ein paar wenige Ausnahmen vom Mindestlohn: Wer im Ehrenamt tätig ist, hat keinen Anspruch auf Mindestlohn, ebenso haben Jungendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss keinen Anspruch. Langzeitarbeitslose, die ein Jahr oder länger arbeitslos waren, können in den ersten sechs Monaten der Anstellung einen niedrigeren Lohn erhalten. Auch Auszubildende haben keinen Anspruch. Und wer ein Praktikum im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung oder im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung macht, fällt ebenfalls nicht in den Geltungsbereich des Mindestlohns.

Bei Unterschreitung des Mindestlohns können Arbeitnehmer die Differenz einklagen. Diese Ordnungswidrigkeit kostet den Arbeitgeber eine Geldbuße in Höhe von maximal 500.000 €, abhängig von der Höhe des nicht gezahlten Differenzbetrages.

Pro und Kontra

So positiv die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns aus Arbeitnehmerperspektive zu bewerten ist, so kritisch sieht die Berliner Wirtschaft die geplanten Regelungen. Man befürchtet Beschäftigungshürden für Berufseinsteiger, Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Viele Unternehmen befürchten zudem, dass ihre Kunden nicht bereit sein werden, die infolge des Mindestlohns zwangsläufig steigenden Preise zu akzeptieren.

Ehrlich gesagt erwarte ich das nicht, weil die Lohnkosten nicht die einzigen Kosten sind (die Steiegrungen also nicht so stark durchschlagen werden) und die Preise bei allen Friseuren, Gastronomen u.ä. steigen werden, es also nur verzichtet werden kann (was mir unwahrscheinlich erscheint). Spannend könnte im Gegenzug sein, das diese Haushalte nun ein höheres Einkommen zur Verfügung haben, was sich auf ihre Verbrauchsneidgung auswirken dürfte.

Es bleibt also spannend, was die neue Regelung bewirkt.

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