Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA-Förderung)

Autor: Michael Häfelinger
Veröffentlicht am: 7. Januar 2023
Kategorie: Angebotene Beratungsleistungen, Bestandsunternehmen, Förderprogramme, Junge Unternehmen

Die Förderung von Beratungsleistungen für bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist ist seit 2023 im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ zusammengefasst. Umgesetzt wird es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ziel Programms ist es die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Dazu können sich Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Beratungszuschuss beträgt bei Unternehmen aus Berlin und den alten Bundesländern 50%, in Brandenburg und den neuen Bundesländern 80% (Sonderfälle: Region Leipzig 50%, Region Lüneburg 60%).
  • Das maximal förderfähige Beraterhonorar beträgt bei 3.500 Euro.
  • Der Förderzeitraum beträgt maximal 6 Monaten, innerhalb dessen die Beratung durchgeführt und abgerechnet werden muss. Ich rechne nur die erbrachten Leistungen ab*. Werden die Beratungskosten nicht ausgeschöpft, können erneute Anträge bis zur gesamten Bemessungsgrundlage gestellt werden.
  • Insgesamt sind in den nächsten fünf Jahren 2023-2028 fünf Anträge möglich!

Ich habe das Prüfverfahren der BAFA durchlaufen und bin bei der BAFA unter der Berater-Nummer 130058 gelistet (diese Berater-Nummer benötigen Sie bei der Antragstellung).

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Jungunternehmen müssen vor oder im Laufe des Beratungsprozesses ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach dieser formalen „Erlaubnis zum Beratungsbeginn“ darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

* An dieser Stelle leider eine Warnung: Etliche „Kollegen“ haben immer wieder versucht, das Förderinstrument zu missbrauchen und Unternehmen pauschal für ein paar Stunden das Gesamthonorar in Rechnung gestellt. Seien Sie vorsichtig bei der Wahl Ihres Beraters!

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