Statistik: Selbständige im Leistungsbezug
Bei vielen Selbständigen reichen die Umsätze in den ersten Jahren nicht aus, um die fixen Kosten zu decken und zusätzlich auch noch davon leben zu können. Sie beantragen als so genannte „Aufstocker“ Leistungen nach § 16 SGB II (Hartz IV). Der Anteil der leistungsberechtigten Selbständigen an allen ALG II-Beziehenden liegt in Berlin bei 16,4 %, in Potsdam bei 16.9 % und in Dresden bei 17,6 %.